alkoholbedingte Fahrunsicherheit.

alkoholbedingte Fahrunsicherheit.
ạlkoholbedingte Fahrunsicherheit.
 
Im Einzelfall kann alkoholbedingte Fahrunsicherheit (Fahruntüchtigkeit) schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 ‰ vorliegen. Werte von 1,1 ‰ (früher 1,3 ‰) und mehr führen bei jedem Fahrzeugführer rechtlich zu absoluter Fahruntüchtigkeit; bei Werten zwischen 0,3 ‰ und 1,09 ‰ wird relative Fahruntüchtigkeit angenommen, der eine individuelle Prüfung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit folgt, diese kann als Straftat geahndet werden (§§ 315 a, c, 316 StGB). Blutalkoholwerte zwischen 0,5 ‰ und 1,09 ‰ ohne Fahrunsicherheitsmerkmale (Gefahrengrenzwert) werden gemäß § 24 a Straßenverkehrsgesetz als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 3 000 DM bedroht. (Blutprobe)

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fahruntüchtigkeit — Fahr|un|tüch|tig|keit 〈f.; ; unz.〉 fahruntüchtige Beschaffenheit * * * Fahr|un|tüch|tig|keit, die: 1. geistige, körperliche, bes. die durch Alkohol, Drogen o. Ä. bewirkte Unfähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Verkehr sicher zu führen. 2. technischer… …   Universal-Lexikon

  • Gefahrengrenzwert — Gefahrengrenzwert,   Straßenverkehrsrecht: der Blutalkoholwert, bei dessen Vorliegen die Tauglichkeit eines Fahrzeugführers, sein Fahrzeug verkehrsgerecht zu führen, wahrscheinlich nicht mehr vorhanden ist. Der Gefahrengrenzwert ist in… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”